Der Beschwerdeführer liess gegen diesen Vorbescheid Einwand erheben mit dem Antrag, es sei ihm weiterhin eine Dreiviertelrente auszurichten (IV-act. 316). Mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 hielt die Vorinstanz am Vorbescheid fest und hob die bisher ausgerichtete Rente auf Ende des folgenden Monats auf (IV-act. 317). Zur Begründung wurden verschiedene Punkte angeführt: Einerseits sei es zweifellos unrichtig gewesen, dass bei der früheren Rentenzusprache nur die Arbeit als Koch als adaptiert in Betracht gezogen und dabei andere