E. In der Folge wurde diese erste Rentenzusprache im Rahmen der periodisch von Amtes wegen an die Hand genommenen Rentenüberprüfungen jeweils bestätigt und dem Beschwerdeführer somit seit 2004 unverändert eine Dreiviertelrente ausgerichtet. Bei der letzten Überprüfung des Dossiers im Herbst 2017 kam die Sachbearbeitung der Vorinstanz allerdings zum Schluss, unter Umständen liege ein Wiedererwägungsgrund vor und es sei zur genaueren Überprüfung eine medizinische Begutachtung nötig. Dr. K. hielt dieses Vorgehen gemäss RAD-Bericht vom 4. Oktober 2017 für sinnvoll und schlug eine polydisziplinäre Begutachtung vor (IV-act. 246).