Gemäss seinem Schlussbericht an die Vorinstanz vom 28. Februar 2007 (IV-act. 172) habe der Beschwerdeführer seit August 2006 eine 50%-Anstellung als Koch und es brauche keine Arbeitsvermittlung. Weder aus Sicht des Beschwerdeführers noch des Arbeitgebers sei es dem Beschwerdeführer gesundheitlich gesehen möglich, mehr als 50% zu arbeiten. Der Berufsberater schlug der Vorinstanz vor, beim Behandler einen Verlaufsbericht über den Erfolg der Physiotherapie einzuholen und anschliessend über einen allfälligen Rentenanspruch zu entscheiden.