keit zur Stabilisierung. Für die Tätigkeit als Koch bestünden aber keine wesentlichen Einschränkungen und diese Tätigkeit sei aus rheumatologischer Sicht theoretisch bereits aktuell ganztags zumutbar. Es werde allerdings zunächst die Beibe-haltung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit empfohlen, um dem Beschwerdeführer die nötige Zeit für ihm empfohlene Therapiemassnahmen einzuräumen, welche in 4 Monaten abgeschlossen werden könnten. Anschliessend sei eine stufenweise Steige-rung der Arbeitsfähigkeit bis auf ein volles Pensum innert drei Monaten sinnvoll.