Am 25. April 2005 bot sie den Beschwerdeführer zu einer medizinischen Abklärung beim D. in E. auf (IV-act. 93). Gestützt auf die Aktenlage sowie die eigenen Untersuchungsbefunde diagnostizierten die Gutachter beim Beschwerdeführer gemäss Gutachten vom 17. März 2006 (IV-act. 125) ein chronisches zervikozephales Syndrom mit / bei Status nach HWS-Distorsionstrauma am 18. April 1999, Fehlform der Wirbelsäule mit Kopfprotraktion und prominentem zervikothorakalem Übergang, verminderte Stabilisationsfähigkeit, Haltungsinsuffizienz und leichte muskuläre Dysbalance sowie Klippel-Feil-Syndrom Typ II mit Blockwirbel-bildung C2/3 und subokzipitaler Dysplasie.