 Der Beschwerdeführer trat daraufhin eine unbefristete Vollzeitstelle als Koch in der Mensaküche der B. an. Das Arbeitsverhältnis wurde allerdings schon kurz nach Beginn wieder aufgelöst, da der Beschwerdeführer bereits während der Probezeit gesundheitliche Probleme beklagte und krankheitshalber ausfiel (IV-act. 74).