Seite 14 5.8 Gemäss vorstehenden Erwägungen spricht die Prüfung der Standardindikatoren gegen ein invalidisierendes Ausmass der beim Versicherten bestehenden psychischen Problematik. Zu diesem Fazit war im Übrigen bereits der RAD-Untersuchungsbericht gelangt (Ziff. 5.1).