Des Weiteren ist von einer unvollständigen Persönlichkeitsentwicklung die Rede, im Zusammenhang mit einer dominanten Mutter und abwesendem Vater, der vermutlich wenig Interesse an der Familie gezeigt habe. In der Untersuchungssituation hätten sich laut RAD jedenfalls keinerlei Hinweise für wahnhafte Gedankeninhalte oder Fehlwahrnehmungen ergeben. Bedeutsam erscheint sodann vor allem, dass der Beschwerdeführer über substantielle Ressourcen verfügt. So wird im RAD-Bericht ausgeführt, der Versicherte habe eine EDV-Neigung und gewisse Englisch-Kenntnisse.