5.2 Weitere wichtige Indikatoren für die Ermittlung der Schwere eines Gesundheitsschadens sind Behandlungs- und Eingliederungserfolg, also Verlauf und Ausgang von durchgeführten Therapien. Scheitern lege artis und mit optimaler Kooperation durchgeführte Therapien, deutet dies auf eine negative Prognose hin. Bezüglich Behandlungen verhält es sich wie bereits angesprochen offenbar so, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit eine begonnene Psychotherapie jeweils nach kurzer Zeit wieder abgebrochen hat. Laut RAD liege deshalb weder anamnestisch noch nach Angaben des Versicherten eine fachgerechte Behandlung durch einen Psychiater vor.