Im Sinne der vorstehenden Ausführungen vermag der RAD-Untersuchungsbericht aus IVrechtlicher Sicht insgesamt ein schlüssiges Bild bezüglich der beim Beschwerdeführer bestehenden medizinischen Situation zu liefern. Mithin kann auf der Grundlage des dokumentierten medizinischen Sachverhaltes eine zuverlässige Indikatorenprüfung (vgl. oben E. 2.7) vorgenommen werden. Letztere ist Gegenstand der folgenden Erwägungen.