Bezogen auf weitere psychiatrische Diagnosen ist auf jene der Anpassungsstörung einzugehen, welche von der RAD-Ärztin unter dem Strich verneint wurde. Soweit die Beschwerdeführerin kritisiert, die Verneinung der Diagnose sei in nicht nachvollziehbarer Weise erfolgt, sei dem entgegen gehalten, dass abgesehen vom Bericht von Dr. C. vom 24. Januar 2019 kein medizinisches Dokument vorliegt, welches eine Anpassungsstörung annimmt, insbesondere auch nicht der ausführlichste aller Therapeutenberichte von lic. phil. D.. An der Schlussfolgerung, dass die depressive Erkrankung keine die Leistungsfähigkeit wesentlich einschränkende Schwere aufweist, ändert im Übrigen auch nichts, dass laut lic.