4. Im Folgenden sind die Einschätzungen im RAD-Untersuchungsbericht zu würdigen. Die zuständige Ärztin erklärte wie gesehen, es könne bei dem Versicherten nicht von einer Diagnose ausgegangen werden, welche die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränke. Gleichzeitig wurde dabei von ihrer Seite aber auch auf eine grundsätzlich seit sehr langer Zeit beschriebene depressive Erkrankung hingewiesen, welche nicht austherapiert sei (Ziff. 4 des RAD-Berichts). Mit diesen Ausführungen nahm Dr. B. anscheinend Bezug auf die rezidivierende depressive Störung, wie sie z.T. aus den spärlich vorhandenen Behandlungsberichten hervorgeht.