Nachfragen bei den Behandlern hätten „Patient nicht bekannt“ oder ähnlich frustrane Antworten ergeben. Der Versicherte habe angegeben, keine eigenen Befunde zu Hause zu haben. In ihrer Beurteilung erklärte die zuständige RAD-Ärztin, ein konkreter dauernder Gesundheitsschaden habe nicht diagnostiziert werden können. Objektiv habe sich eine Verlangsamung und Umständlichkeit des Versicherten gezeigt sowie eine Verschiebung der Tagesstruktur in den späten Vormittag bis in die etwas spätere Nacht hinein.