Am 2. Dezember 2019 fand eine medizinische Untersuchung durch den Regionalen ärztlichen Dienst Ostschweiz (RAD), Dr. B., Fachärztin für Psychiatrie, statt. Laut dem betreffenden Untersuchungsbericht vom 8. Januar 2020 bestehe beim Versicherten aus psychiatrischer Sicht eine 80-100%ige Arbeitsfähigkeit in der angestammten sowie eine 100 % zumutbare Präsenz- und Leistungsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit (act. 8.2/73). In der Folge stellte die IV-Stelle dem Versicherten mit Vorbescheid vom 16. April 2020 die Abweisung