B. Im September 2018 meldete sich der Versicherte ein weiteres Mal zum Leistungsbezug an (act. 8.2/31). Die IV-Stelle tätigte von Neuem erwerbliche und medizinische Abklärungen. Im Rahmen eines Vorgesprächs betreffend beruflicher Eingliederung vom 6. November 2018 teilte der Versicherte der IV-Stelle mit, dass er diesbezüglich keinerlei Unterstützung wünsche, und er verlangte stattdessen die Prüfung einer Teilrente (act. 8.2/44 f.). Am 2. Dezember 2019 fand eine medizinische Untersuchung durch den Regionalen ärztlichen Dienst Ostschweiz (RAD), Dr. B., Fachärztin für Psychiatrie, statt.