Vorliegend können die behaupteten „Schwankungen“ indes nicht nachvollzogen werden. Fakt ist, dass die im Zuge der ersten und zweiten IV-Anmeldung getätigten Abklärungen nie eine schwere depressive Episode ergeben hatten; erst im Arztbericht von Dr. B. ist davon nun erstmals die Rede. Damit liegt gerade ein Indiz für eine gesundheitliche Verschlechterung vor.