Arbeitsfähigkeitsschätzung äussert (act. 6). Seite 9 3.7 3.7.1 Dr. D. brachte in Bezug auf verschiedene von Dr. B. erwähnte Diagnosen vor, die behandelnde Ärztin habe keinen psychiatrischen Facharzttitel, weshalb diese Diagnosen schon aus diesem Grund nicht als ausgewiesen gelten könnten. Im Sinne der Angaben der Beschwerdeführerin erscheint es indes fragwürdig, Dr. B. pauschal jegliche Kompetenz zur Diagnosestellung abzusprechen.