a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin einzutreten und es seien ihr die gesetzlichen Leistungen zu erbringen, wobei ihr ab 1. April 2020 eine unbefristete, ganze Invalidenrente zuzusprechen sei. 2. Eventualiter sei die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung und zur Einholung eines polydisziplinären Gutachtens an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt