Damit ist eine wesentliche Veränderung bezüglich Erwerbsmöglichkeiten eingetreten. Die Rentenerhöhung ist unter den gegebenen Umständen rückwirkend ab der Einreichung des Erhöhungsgesuchs im Juli 2019 Seite 14 vorzunehmen. Die Beschwerde ist dementsprechend gutzuheissen und die IV-Stelle anzuweisen, dem Beschwerdeführer ab Juli 2019 eine volle Invalidenrente auszurichten. 3. Kosten und Entschädigung