Allerdings war schon im Zeitpunkt des Rentenerhöhungsgesuchs absehbar, dass er künftig nicht mehr an seiner Stelle im Schulheim J., welche er seit 2007 ausgeübt hatte, tätig sein können wird: Wie auch Dr. M. festhielt, ist die vom Beschwerdeführer im Schulheim J. ausgeübte Tätigkeit eines Schulbusfahrers nicht mehr möglich und der RAD-Arzt wies schon im August 2019 ausdrücklich darauf hin, dass eine alternative Erwerbsarbeit aufgenommen werden sollte; dem Beschwerdeführer wurde inzwischen per Ende 2019 gekündigt. Damit ist eine wesentliche Veränderung bezüglich Erwerbsmöglichkeiten eingetreten.