2.5 Unter diesen Umständen erübrigen sich weitere medizinische Abklärungen zum Gesundheitszustand und zu den Anforderungen an eine adaptierte Tätigkeit, jedenfalls, solange keine Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Gesundheitszustands vorliegen: Die aktuell vorhandenen Unterlagen der Behandler sprechen allenfalls für eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, nicht für eine Verbesserung (siehe dazu auch den mit der Replik eingereichten psychologischen Verlaufsbericht vom 18. Mai 2020 [act.