Die Vorinstanz geht in der angefochtenen Verfügung von einer „mindestens 50%-igen Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten“ aus, ohne allerdings zu definieren, welche Tätigkeiten konkret als adaptiert angesehen werden. Je nachdem, wie die Anforderungen an eine adaptierte Tätigkeit aussehen, wäre ein zusätzlicher Leidensabzug oder ein tieferes Invalideneinkommen als der LSE Durchschnittswert zu berücksichtigen. Auch die Frage nach den konkreten Anforderungen an eine adaptierte Tätigkeit kann allerdings offengelassen werden,