Wie bereits im Sachverhalt erwähnt, wurde der Beschwerdeführer vom Berufsberater der Vorinstanz weiterhin bei der Stellensuche unterstützt und fand schliesslich bereits per August 2007 im Schulheim J. erneut eine unbefristete 50%-Stelle als Fachmitarbeiter Technischer Dienst. Sein Jahresverdienst an dieser Stelle belief sich auf Fr. 35‘836.45 (Fr. 2‘756.65 x 13, vgl. IV-act. 50 und 51). Ein Einkommensvergleich mit diesem tieferen Invalideneinkommen führte zu einem IV-Grad von rund 67% und damit unverändert zum Anspruch der ¾ Rente, die dem Beschwerdeführer auch nach dieser beruflichen Neuorientierung ausgerichtet wurde: