Das Valideneinkommen des Beschwerdeführers betrage Fr. 123‘069.-- (entsprechend Fr. 8‘375.-- x 13, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Indexierung). Bei einer adaptierten Arbeit im Kompetenzniveau 1 von weniger als 50% (vier Stunden am Tag) und einer mittleren Leistungsfähigkeit von 40% während dieser vier Stunden ergebe sich ein Invalideneinkommen von Fr. 12‘249.--. Unter Berücksichtigung eines Leidensabzugs von 10-15% resultiere ein Invaliditätsgrad von 92%, was offensichtlich Anspruch auf eine volle Invalidenrente begründe.