Seite 6 ausging, der Beschwerdeführer verfüge momentan über keine arbeitsbezogene Leistungsfähigkeit, sondern im Moment stehe die Bewältigung des privaten Alltags im Vordergrund. Im Bericht vom 6. Februar 2020 der Schlafsprechstunde Kantonsspital C. (IVact. 82) wurde bei den Diagnosen nebst der Neurasthenie u.a. eine chronische Insomnie angeführt und auf ein obstruktives schwergradiges Schlaf-Apnoe-Syndrom (ED 04/2016) hingewiesen.