Die Vorinstanz holte beim RAD eine Stellungnahme zu den neuen medizinischen Unterlagen ein. Im Bericht vom 3. August 2019 (IV-act. 75) erklärte Dr. M., es sei medizinisch nicht plausibel nachvollziehbar, dass sich der Gesundheitszustand mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit verändert haben könnte. Die anfangs 2019 diagnostizierte Neurasthenie mit Erschöpfungssymtomatik sei in der stationären Rehabilitation erfolgreich behandelt worden und erreiche nicht die Krankheitslast, um als invalidisierend anerkannt zu werden.