Im Rahmen einer maximal möglichen zeitlichen Präsenz von 4 Stunden pro Tag bestehe eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 30-50%; allfällig zusätzliche Einschränkungen durch körperliche oder andere medizinische Störungen seien in dieser Angabe noch nicht berücksichtigt. G. Am 11. Juli 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Vorinstanz ein Erhöhungsgesuch für seine Rente ein (IV-act. 71) wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit seit Januar 2019.