ff.) wurde beim Beschwerdeführer während der Rehabilitation eine leichte neuropsychologische Funktionsstörung mit Belastbarkeitsminderung diagnostiziert. Die behandelnden Ärzte wiesen damals darauf hin, dass zu befürchten sei, dass sich der zu einem raschen beruflichen Wiedereinstieg motivierte Beschwerdeführer überfordere und es wurde zur Begleitung der Krankheitsverarbeitung, zur verbesserten Wahrnehmung eigener Leistungsgrenzen und zur Vorbereitung auf einen beruflichen Wiedereinstieg eine neuropsychologische Therapie empfohlen. Gemäss Austrittsbericht der