43) auf mehrfache Aktenhinweise einer inadäquaten Krankheitsverarbeitung hin und sprach sich dafür aus, dass der Beschwerdeführer, sofern die Invalidenversicherung weiterhin berufliche Massnahmen finanzieren solle, mit den eingliederungsrelevanten Realitäten konfrontiert werden müsse. Es wäre wünschbar, wenn nicht sogar notwendig, eine begleitende Psychotherapie mit dem Ziel Krankheitsverarbeitung und berufliche Realitätsfindung zu etablieren; eine Notwendigkeit für zusätzliche medizinische Abklärungen sehe er dagegen aktuell nicht.