Mit Mitteilung vom 14. Februar 2007 (IV-act. 37) sprach die Vorinstanz dem Beschwerdeführer hierauf Berufsberatung und Abklärung der Eingliederungsmöglichkeiten zu. Dr. F. vom RAD wies in der bei ihm eingeholten Einschätzung vom 15. März 2007 (IV-act. 43) auf mehrfache Aktenhinweise einer inadäquaten Krankheitsverarbeitung hin und sprach sich dafür aus, dass der Beschwerdeführer, sofern die Invalidenversicherung weiterhin berufliche Massnahmen finanzieren solle, mit den eingliederungsrelevanten Realitäten konfrontiert werden müsse.