Am 27. September 2006 wurde eine arbeitsvertragliche Vereinbarung (IV-act. 18) getroffen, wonach die Anstellung des Beschwerdeführers als Mitarbeiter AVOR und der ihm ausgerichtete Lohn daran angepasst wurde, dass der Beschwerdeführer seit der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach abgeschlossener Operation und Rehabilitation bei einer zeitlichen Präsenz von rund 70% nurmehr eine deutlich reduzierte Arbeitsleistung von 50% zu erbringen vermochte. Der Berufsberater der Vorinstanz berichtete in seiner Stellungnahme vom 27. Oktober 2006 (IV-act. 22), aus seiner Sicht verwerte der Beschwerdeführer die ihm verbleibende Arbeitsfähigkeit bereits bestmöglich.