A. […] A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) meldete sich im Mai 2006 bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) wegen seit rund einem Jahr andauernden krankheitsbedingten Beeinträchtigungen zum Leistungsbezug an. Gleichzeitig ersuchte die aktuelle Arbeitgeberin die Vorinstanz um Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Prüfung, wie der Beschwerdeführer allenfalls trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden unter Berücksichtigung der ihm verbleibenden Leistungsfähigkeit im Geschäftsbetrieb weiterbeschäftigt werden könnte (IV-act. 1).