Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 1. April 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden vom 1. April 2020 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei ab 1. Januar 2019 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventuell sei die Vorinstanz zu verpflichten, auf das Erhöhungsgesuch einzutreten und die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt