Entgegen der Ansicht des Beschwerde-führers liefert auch der Arztbericht der erst seit kurzem als seine Hausärztin fungierenden Dr. C. keine Anhaltspunkte für weitere Abklärungen, da dieser keine Diagnose enthält, sondern lediglich einen aktuellen Untersuchungsbefund wiedergibt (IV-act. 29-2/5). Der gemäss Bericht geplante Demtec-Test wurde ferner vom Beschwerde-führer nicht zu den Akten gereicht, weshalb sich auch hieraus keine weiteren medizinischen Abklärungen aufdrängen.