Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2017 – bereits vor Einleitung des Revisionsverfahrens im Herbst 2017 – verschiedentlich im Spital L. beziehungsweise Spital M. vorstellig wurde. Dort wurden die beklagten Beschwerden therapiert beziehungsweise Abklärungen blieben ohne Befund, so dass sich weitere medizinische Abklärungen hierzu erübrigen (vgl. zusammenfassend IV-act. 20-6/8). Auch die am 21. März 2018 erfolgte ambulante Behandlung der vom Beschwerdeführer erlittenen Rippenkontusion links blieb gemäss den Akten ohne weitere Folgen (IV-act.