Grob geschätzt bestehe angestammt eine 90%-100%-ige Arbeitsfähigkeit, um die „Rückenschmerzen“ zu würdigen. Adaptiert bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 100%, da – ausser schwere Tätigkeiten mit Zwangshaltungen – kognitiv und somatisch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumutbar gewesen sei und ist (IV-act. 20-7f/8).