2.5.6 Die RAD-Ärztin Dr. B. gab in ihrem Bericht vom 22. August 2019 an, es beständen seitens des RAD Zweifel an der dauernden nicht besserbaren 100%-igen Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers. Dies, weil die Diagnose F32.1 (mittelgradige Depression) damals und auch heute nicht dauernd 100% Arbeitsunfähigkeit auslösend sei. Eine mittelgradige Depression sei unter leitliniengerechter Therapie nach 4-8 Monaten soweit gebessert, dass eine erkrankte Person 100% adaptiert arbeitsfähig sei. Unter Berücksichtigung der angestammten Tätigkeit als ungelernter Textilmitarbeiter sei davon auszugehen, dass die geltend gemachte Diagnose nach der üblichen Therapie abgeklungen sei.