B. In den Jahren 2007, 2010 und 2015 bestätigte die IV-Stelle St. Gallen beziehungsweise aufgrund Verlegung des Wohnsitzes die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden A., dass mangels rentenbeeinflussender Änderungen weiterhin Anspruch auf die bisherige Invalidenrente bestehe (IV-act. 3.1-1/129, IV-act. 6 und IV-act. 14). C. Am 7. September 2017 leitete die IV-Stelle St. Gallen erneut von Amtes wegen ein Revisionsverfahren ein (IV-act. 16.27-7/15). Gestützt auf die Akten und den Bericht der Ärztin des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD), Dr. B., Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, kündigte die infolge Wohnsitzwechsels nunmehr zuständig gewordene IV-