Im Ergebnis ist gestützt auf das medizinische Dossier von einem rechtmässig erfolgten Fallabschluss durch die Versicherung B. auszugehen. Anknüpfend an diese Erkenntnis ist nun im Folgenden zu prüfen, ob bzw. gegebenenfalls welche Ansprüche für die Beschwerdeführerin (noch) resultieren.