Sie fühle sich seit dem Unfall nicht mehr in der Lage, ihrem alten Beruf nachzugehen, empfinde starke Selbstzweifel und Versagensängste, wirke im Hinblick auf die Perspektive einer Wiederaufnahme der Arbeit emotional überfordert, hoffnungslos und verzweifelt. Es sei aufgrund dessen eine Fortführung der psychotherapeutischen Behandlung indiziert, zur langfristigen emotionalen Stabilisierung und zur Bearbeitung und Integration der abgespalteten, traumatischen Gedächtnisinhalte, um möglichst weitgehend langfristige oder chronische Beschwerden und körperliche und psychische Folgeerkrankungen zu vermeiden (act. 8.1/35).