Beim Verkehrsunfall sei die Patientin mit ihrem Freund zusammen gewesen und es sei dieser wegen eines schweren Polytraumas auf die Intensivstation verlegt worden. Aktuell habe die Patientin nach dem Unfall stets eine emotionale Instabilität, sodass am 8. Juli 2019 eine psychosomatische Untersuchung durchgeführt und eine emotionale und soziale Anpassungsstörung diagnostiziert worden sei. Absprachegemäss werde die Versicherte nach dem Austritt direkt in die Krisenintervention gehen. Nach unauffälliger Überwachung habe die Versicherte am 9. Juli 2019 in die häusliche Umgebung austreten können (act. 8.1/14).