Konkret hatte er in seinem Sprechstundenbericht vom 19. Juni 2019 die Ergebnisse des eine Woche zuvor stattgehabten MRI dahingehend gewürdigt, es lägen „leichte degenerative Veränderungen des Gelenkknorpels“ vor (act. 5.2/19). Zumal das Verwaltungserfahren vor der Vorinstanz zum damaligen Zeitpunkt noch ein nichtstreitiges war, muss der betreffenden Einschätzung relevantes Gewicht beigemessen werden. Dies insofern, dass sie insgesamt Zweifel an der versicherungsinternen Beurteilung erweckt, wonach die degenerativen Veränderungen „massiv“ seien. Wohl findet sich keine Begründung für die Einschätzung von Dr. J., doch gilt dies auch für jene von Dr. F..