etwa altersentsprechend. Soweit die Versicherung B. die betreffende Einschätzung nicht als beweiskräftig ansieht, namentlich mit Verweis darauf, dass behandelnden Ärzte im Zweifelsfall eher zugunsten ihrer Patienten aussagen, erscheint dies nicht angängig. Letztlich hatte Dr. J. nämlich schon zu einem früheren Zeitpunkt diese Auffassung vertreten. Konkret hatte er in seinem Sprechstundenbericht vom 19. Juni 2019 die Ergebnisse des eine Woche zuvor stattgehabten MRI dahingehend gewürdigt, es lägen „leichte degenerative Veränderungen des Gelenkknorpels“ vor (act.