Wie gesehen war der Vertrauensarzt der Versicherung B. letztlich zum Schluss gelangt, dass es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Unfallereignis vom 26. April 2019 aufgrund der massiven degenerativen Veränderungen zu dieser durch dieses Unfallereignis verursachten Verschlechterung des vorbestehenden Gesundheitszustandes im gegenwärtigen Umfang gekommen sei. Die Beurteilung, wonach die degenerativen Veränderungen „massiv“ seien, steht offensichtlich in erheblichem Widerspruch zur Ansicht von Dr. J., der in seiner Stellungnahme vom 26. März 2020 ebenfalls von degenerativen Vorschäden ausging, indessen seien diese seiner Meinung nach nicht als massiv zu bezeichnen, sondern in