Was derweil die von Dr. J. bzw. der Beschwerdeführerin zitierte Lehrmeinung der Expertengruppe der Schulter- und Ellbogenchirurgie betrifft, wurde dieser von der Vorinstanz unter Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zutreffend ein massgebender Beweiswert abgesprochen (vgl. Ziffer 10 der Vernehmlassung, act. 4). Im Urteil 8C_446/2019 vom 22. Oktober 2019 E. 5.2.2 war das Bundesgericht zum Schluss gelangt, auf die fragliche Meinung der Expertengruppe der Schulter- und Ellbogenchirurgie könne nicht abgestellt werden, da sie weder begründet noch wissenschaftlich belegt worden sei. In E. 5.2.3. des nämlichen Entscheids war das Bundes-