7.2 Kontrovers diskutiert wird zwischen den Parteien, ob die im Rahmen der medizinischen Abklärungen diagnostizierte SLAP 3-Läsion unfallkausaler Natur sei. Dabei ist zunächst unklar, weshalb der Versicherung B.-Vertrauensarzt Dr. F. die fragliche Diagnose in seiner Diagnoseliste gar nicht erwähnte (vgl. act. 5.2/51, S. 4). In seiner zweiten Stellungnahme hatte Dr. F. dann jedenfalls darauf hingewiesen, eine SLAP 3-Läsion sei typischerweise degenerativer Natur. Hierzu passten auch die Partialruptur der Supraspinatussehne und Subscapularissehne. Bei einem Heckaufprall werde die Rotatorenmanschette nicht beansprucht.