Seite 14 Heckkollision am 26.04.2019 mit/bei: (…) fraglicher Schulterprellung rechts, (…), leichter Zerrung des inferioren glenohumeralen Ligaments (…) gesprochen. In seinen darauf folgenden Beurteilungen war seitens Dr. F. dann von einer leichten Zerrung die Rede, die er per 12. Juni 2019 (MRI) als abgeheilt betrachtete (act. 5.2/51, Ziff. 5.1 und 5.3; act. 5.2/81, S. 6). Im Sinne all dieser Angaben ist davon auszugehen, dass sich die Beschwerdeführerin ihre Schulterverletzung durch einen Direktanprall zugezogen hat. Im Zusammenhang mit dieser Erkenntnis stehen die folgenden Erwägungen.