5.2/11), derweil im UVG-Arztzeugnis gleichen Datums wiederum von einer HWS-Distorsion und Schulterkontusion die Rede ist (act. 5.2/12). Der MRI-Bericht der Klinik Stephanshorn präsentiert sich diesbezüglich insoweit abweichend, als dort unter „Klinische Angaben“ eine Zerrung erwähnt ist, und in der darauf folgenden Beurteilung wird alsdann ausgeführt, das inferiore glenohumerale Ligament sei verdickt und etwas aufgetrieben, passend zu einer Zerrung (act. 5.2/17). Der Versicherung B.-Vertrauensarzt Dr. F. hatte in seiner Diagnoseliste von einer