7. 7.1 In Würdigung der medizinischen Aktenlage ist vorliegend zunächst festzustellen, dass das Spital H. in diagnostischer Hinsicht in seinem Austrittsbericht vom 28. April 2019 von einer HWS Distorsion und Schulterkontusion gesprochen hatte (act. 5.2/8). Die Diagnose einer Schulterkontusion findet sich dann auch explizit im genannten Dokumentationsbogen für Erstkonsultation nach kranio-zervikalem Beschleunigungstrauma des Spitals H. vom 9. Mai 2019 (act. 5.2/11), derweil im UVG-Arztzeugnis gleichen Datums wiederum von einer HWS-Distorsion und Schulterkontusion die Rede ist (act.