Die Beschwerden der Patientin seien durch den Unfall ausgelöst und wären ohne denselben nicht in diesem Ausmass entstanden. In die Schmerzempfindung spielten vermutlich noch psychologische Faktoren und eine posttraumatische Störung hinein, Abklärungen diesbezüglich seien seines Wissens am Laufen (act. 2.6).